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   BFH, 12.10.1999 - V B 69/99   

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https://dejure.org/1999,6286
BFH, 12.10.1999 - V B 69/99 (https://dejure.org/1999,6286)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1999 - V B 69/99 (https://dejure.org/1999,6286)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - V B 69/99 (https://dejure.org/1999,6286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Umsatzsteuer - Selbständige Tätigkeit - Bibliothek - Bibliothekarin - Universität

  • Judicialis

    AO 1977 §§ 328 ff.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Das FG ist entgegen der Darstellung der Klägerin nicht von den BFH-Urteilen vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82 (BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661) und vom 20. April 1988 X R 40/81 (BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804) abgewichen.
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Das FG ist entgegen der Darstellung der Klägerin nicht von den BFH-Urteilen vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82 (BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661) und vom 20. April 1988 X R 40/81 (BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804) abgewichen.
  • BFH, 17.03.1998 - VIII B 67/97

    Voraussetzungen einer Revisionsentscheidung im Interesse der Rechtseinheit und

    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache kann in diesen Ausführungen nicht gesehen werden (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1998 VIII B 67/97, BFH/NV 1998, 1066, und vom 25. Juni 1998 IX B 85/98, BFH/NV 1998, 1509).
  • BFH, 25.06.1998 - VIII R 10/97

    Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache kann in diesen Ausführungen nicht gesehen werden (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1998 VIII B 67/97, BFH/NV 1998, 1066, und vom 25. Juni 1998 IX B 85/98, BFH/NV 1998, 1509).
  • BFH, 30.07.1997 - XI B 218/95
    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gerügt, so ist anzugeben, welche weiteren konkreten Aufklärungsmaßnahmen und ggf. welche weiteren Beweiserhebungen zu welchen bestimmten Streitpunkten sich dem Gericht nach dessen insoweit maßgebendem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt hätten aufdrängen müssen und inwieweit das FG dann wiederum konkret zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1997 XI B 218-221/95, BFH/NV 1998, 190, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1998 - IX B 85/98
    Auszug aus BFH, 12.10.1999 - V B 69/99
    Eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache kann in diesen Ausführungen nicht gesehen werden (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1998 VIII B 67/97, BFH/NV 1998, 1066, und vom 25. Juni 1998 IX B 85/98, BFH/NV 1998, 1509).
  • BFH, 16.10.2002 - X B 67/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, eigengenutztes Gebäude

    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Finanzgericht (FG) gerügt, so ist anzugeben, welche weiteren konkreten Aufklärungsmaßnahmen und ggf. welche weiteren Beweiserhebungen zu welchen bestimmten Streitpunkten sich dem Gericht nach dessen insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkt hätten aufdrängen müssen und inwieweit dann das Gericht konkret zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1999 V B 69/99, BFH/NV 2000, 488).
  • BFH, 28.09.2000 - III B 126/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender

    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gerügt, so ist anzugeben, welche weiteren konkreten Aufklärungsmaßnahmen und ggf. welche weiteren Beweiserhebungen zu welchen bestimmten Streitpunkten sich dem Gericht nach dessen insoweit materiell-rechtlichem Standpunkt hätten aufdrängen müssen und inwieweit dann das Gericht konkret zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1999 V B 69/99, BFH/NV 2000, 488).
  • BFH, 23.11.2000 - V B 112/00

    Unternehmereigenschaft freier Mitarbeiter von Rundfunkanstalten

    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn --wie hier-- die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1995 V B 83/94, BFH/NV 1995, 1103; vom 12. Oktober 1999 V B 69/99, BFH/NV 2000, 488).
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